Mandatsauftrag: Erstberatung

Wünschen Sie eine Erstberatung



Wenn Sie mir Ihr Problem geschildert haben, werde ich Ihnen innerhalb von 24 Stunden die Kosten für die Erstberatung mitteilen. Sind Sie mit der Erstberatungsgebühr einverstanden, dann kommt ein Madat zustande.

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Bitte schildern Sie hier Ihr Rechtsproblem, formulieren Sie Ihren Fall sehr genau und führen Sie auch Tatsachen mit an, die augenscheinlich für Sie von Nachteil sind.

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Erfordert der Rechtsfall eine weitergehende Beratung in meiner Kanzlei und Sie erteilen mir ein weiterführendes Mandat, so wird die Erstberatungsgebühr verrechnet. Grundlage der Gebührenberechnung ist die RVG