Für die anwaltliche Tätigkeit berechne ich meine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die zu erhebenden Gebühren berechnen sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert (§ 49 b Abs. 5 BRAO), soweit nichts anderes vereinbart wird.
Erstberatung und außergerichtliche Tätigkeit
Ab dem 01.07.2006 hängt die Vergütung für die Erstberatung und anwaltliche Beratung oder Gutachten nicht mehr von der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG) ab. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten abzuschließen.
Ich schlage Ihnen in der Regel eine Vergütungsvereinbarung vor, die ich schriftlich niederlege.
Im Einzelfall vereinbare ich mit Mandanten eine Vergütung nach der jeweils geleisteten Zeit oder einem angemessenen Gegenstandswert. Einzelheiten erläutere ich gern in einem persönlichen Gespräch.
Gerichtliche Tätigkeit und Gerichtsgebühren
Die Vergütung für die gerichtliche Tätigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und für alle Anwälte hinsichtlich der Mindestbetragshöhe gleich. Wegen der zu erwartenden Kosten berate ich Sie gern bereits im Erstgespräch.
Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe
Für ein gerichtliches Verfahren kann bei nicht ausreichenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen Prozesskostenhilfe bewilligt werden.
Eine Entscheidung darüber trifft das Gericht. Für die Einleitung eines derartigen Verfahrens muss ein Formular, der sogenannte Antrag auf Bewilligung von
Prozesskostenhilfe, ausgefüllt werden. Dieses Formular können Sie aus dem Internet herunter laden.
Auch für den Fall der Erstberatung kann Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Auch diese
Antragsformulare können aus dem Internet herunter geladen werden.
Sollte durch das Gericht Prozesskostenhilfe oder die Beratungshilfe abgelehnt werden, so haben Sie die Kosten für das Verfahren selbst zu tragen.
Gewinnen Sie in einem Prozess, so ist grundsätzlich die Gegenseite verpflichtet, die von Ihnen verauslagten Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zu ersetzen.
Ausnahmen gelten im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Hier muss jede Partei unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits ihre Kosten in der ersten Instanz selbst tragen. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren muss der Verlierer die Anwaltskosten des Gewinners in der ersten Instanz nicht erstatten.
Zu beachten ist, dass auf sämtliche Dienstleistungen die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet wird.
Mediation
Für die Dienstleistung der Mediation berechne ich ein Honorar nach Zeitstunden. Die Kosten dafür erläutere ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
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