Übersicht über die gesetzliche Erbfolge
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Erben 1. Ordnung |
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Ehegatte/eingetragener Lebenspartner |
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Nichteheliche Kinder |
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Eheliche Kinder |
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Adoptierte Kinder |
Enkel |
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Enkel |
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Enkel |
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Erben 2. Ordnung |
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Vater |
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Mutter |
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Halbgeschwister |
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Geschwister |
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Halbgeschwister |
Nichten/Neffen |
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Nichten/Neffen |
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Nichten/Neffen |
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Erben 3. Ordnung |
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Großvater |
Großmutter |
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Großvater |
Großmutter |
Tanten/Onkel |
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Tanten/Onkel |
Cousinen/Cousins |
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Cousinen/Cousins |
Die gesetzliche Erbfolge bedeutet mithin, dass der länger lebende Ehegatte
und die Kinder eine Erbengemeinschaft bilden. Die Familienmitglieder müssen
einen einheitlichen Willen bilden, sozusagen an einem "Strang ziehen". In vielen
Fällen sind die Streitigkeiten nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten
vorprogrammiert.
Zu bedenken ist, dass auch die nichtehelichen Kinder nunmehr in der
gesetzlichen Erbfolge mit aufgenommen sind, das heißt, die nichtehelichen Kinder
erben genauso wie die ehelichen Kinder.
Hier sollten Regelungen getroffen werden, damit frühzeitige
Vermögensplanungen durchgeführt werden können und die Belastungen für die
Überlebenden eingeplant werden können.
Für all diese Fragen benötigen Sie fachliche Hilfe, ich berate Sie gern.