Der Bundestag hat am 25.01.2008 in zweiter und dritter Lesung das "7. Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" verabschiedet (BT-Dr 16/7866).
Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes ist die Anhebung der Bezugsdauer für Arbeitslosengeld für ältere Arbeitnehmer auf die Dauer bis zu 24 Monaten.
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