Baurecht

Kündigung: Keine Umsatzsteuer für nicht erbrachte Leistungen

von Rechtsanwältin & Mediatorin Sigrid Pruss

Wird ein Bau- oder Architektenvertrag vom Auftraggeber gekündigt, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, hat der Auftragnehmer getrennt nach erbrachten und nicht erbrachten Leistungen abzurechnen. Umsatzsteuer fällt nur auf die erbrachten...

Letzte Aktualisierung am Samstag, 22. März 2008 [weiterlesen]