Erbrecht: Gesetzliche Erbfolge

Übersicht über die gesetzliche Erbfolge

Erben 1. Ordnung
Ehegatte/eingetragener Lebenspartner
Nichteheliche Kinder Eheliche Kinder Adoptierte Kinder
Enkel Enkel Enkel
Erben 2. Ordnung
Vater Mutter
Halbgeschwister Geschwister Halbgeschwister
Nichten/Neffen Nichten/Neffen Nichten/Neffen
Erben 3. Ordnung
Großvater Großmutter Großvater Großmutter
Tanten/Onkel Tanten/Onkel
Cousinen/Cousins Cousinen/Cousins


Die gesetzliche Erbfolge bedeutet mithin, dass der länger lebende Ehegatte und die Kinder eine Erbengemeinschaft bilden. Die Familienmitglieder müssen einen einheitlichen Willen bilden, sozusagen an einem "Strang ziehen". In vielen Fällen sind die Streitigkeiten nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten vorprogrammiert.

Zu bedenken ist, dass auch die nichtehelichen Kinder nunmehr in der gesetzlichen Erbfolge mit aufgenommen sind, das heißt, die nichtehelichen Kinder erben genauso wie die ehelichen Kinder.

Hier sollten Regelungen getroffen werden, damit frühzeitige Vermögensplanungen durchgeführt werden können und die Belastungen für die Überlebenden eingeplant werden können.

Für all diese Fragen benötigen Sie fachliche Hilfe, ich berate Sie gern.

Rechtsanwältin  
Sigrid Pruss  
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